Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Webshops und der Brack App (im folgenden zusammen «Webshop» genannt) der Schäubli Bot, Postfach 85, CH-5330 Bad Zurzach, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit widersprochen. Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von Schäubli Bot schriftlich bestätigt werden.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Webshop der Schäubli Bot stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgeführten Produkte ab.
Die Schäubli Bot bestätigt den Eingang der Bestellung elektronisch. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Schäubli Bot, spätestens jedoch mit dem Versand der Ware zustande. Bei Besorgungsartikeln und Produkten, die nicht ab Lager verfügbar sind, erfolgt der Vertragsschluss ausdrücklich unter dem Preisvorbehalt und Anpassungsrecht gemäss §3.1.
§3 Preise
Massgebend sind grundsätzlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich allfälliger Transport- und Versandkosten. Die im Webshop publizierten Preise sind freibleibend; Preisänderungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Für Lagerware werden die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden fixiert. Bei Lieferengpässen, Sortimentsänderungen sowie bei Besorgungsartikeln und nicht ständig lagergeführten Produkten (Nicht-Lagerware) gilt der Tagespreis zum Zeitpunkt der Nachbestellung durch die Schäubli Bot beim Vorlieferanten (vgl. hierzu die detaillierte Regelung in §3.1).
§3.1 Preisvorbehalt und Anpassungsrecht bei Nicht-Lagerware
Für Produkte, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht ab Lager verfügbar sind (Nicht-Lagerware), erfolgt die Preiskalkulation unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung zu den bestätigten Konditionen. Die Schäubli Bot behält sich vor, den Preis entsprechend anzupassen, sofern sich die Einstandspreise der Vorlieferanten oder Hersteller zwischen der Auftragsbestätigung und dem Zeitpunkt der Bestellung beim Lieferanten (z. B. aufgrund von Rohstoffmangel oder Marktvolatilität) erhöhen.
Im Falle einer solchen Preiserhöhung wird die Schäubli Bot den Kunden umgehend informieren. Der Kunde hat ab Erhalt dieser Mitteilung 5 Kalendertage Zeit, den angepassten Preis schriftlich zu bestätigen oder die betroffene Position kostenfrei zu stornieren (ausgenommen von der Möglichkeit zur Stornierung sind Besorgungsartikel, vgl. auch § 8). Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt dies als Einverständnis zum neuen Preis.
§3.2. Offensichtliche Preisirrtümer
Sollte sich nach der Auftragsbestätigung herausstellen, dass der bestätigte Preis aufgrund eines offensichtlichen und für den Kunden erkennbaren Preisirrtums im Sinne von Art. 24 OR zustande gekommen ist, ist Schäubli Bot berechtigt, den Vertrag unverzüglich anzufechten oder die Preisdifferenz beim Kunden nachzufordern. Der Kunde hat dabei jedoch das Recht, die Ware an Schäubli Bot zu retournieren, sollte der Kunde mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht einverstanden sein. In diesem Fall wird der Vertrag rückabgewickelt. Bereits empfangene Leistungen sind Zug um Zug zurückzugewähren. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
Bei offensichtlichen Preisfehlern ist die Retoure nur dann möglich, wenn das Produkt ungebraucht und originalverpackt ist. Sollte der Kunde das Produkt bereits verwendet haben, so ist einzig eine Nachverrechnung durch Schäubli Bot möglich.
§3.3. Haftungsausschluss
Ansprüche des Kunden aufgrund von Preisänderungen, Lieferantenanpassungen oder einer rechtmässigen Vertragsaufhebung sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit bleibt vorbehalten.
§4 Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt nur an Zustelladressen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Schäubli Bot stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Schäubli Bot durch Zulieferanten und Hersteller.
Bei Lieferung und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden gewährleistet werden.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt der Schäubli Bot und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Offensichtliche Mängel und sämtliche mechanische Beschädigungen jeglicher Art (z.B. Verpackungsschaden, Displaybruch, Deformierung etc.) sind umgehend, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt zu rügen. Versteckte Mängel sowie nicht erhaltene Sendungen sind umgehend, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach deren Entdeckung zu rügen.
§5 Annahmeverzug
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Schäubli Bot die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Schäubli Bot ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
§6 Gefahrenübergang
Sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts zum Frachtvertrag. Dies bedeutet unter anderem, dass nach erfolgreicher Übergabe bzw. Deponierung der Sendung durch das Transportunternehmen, die Gefahr auf den Kunden übergeht. Möchte der Kunde keine Deponierung der Sendung, liegt es am Kunden, dies dem Transportunternehmen zu melden (z.B. der Post). Zur Sicherstellung und Nachverfolgung der korrekten Ablieferung, kann das Transportunternehmen Fotos (inkl. geografischer Koordinaten) von der deponierten Sendung machen. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Schäubli Bot hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§7 Gewährleistung/Garantie
Schäubli Bot bzw. der Lieferant/Hersteller übernimmt während 12 Monaten nach der Lieferung bzw. Abholung an einer von Schäubli Bot betriebenen Abholstellen die Garantie für die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.
Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.
Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei Schäubli Bot. Entscheidet sich Schäubli Bot für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).
Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen Schäubli Bot stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.
§8 Retouren
Kunden haben das Recht, die Ware während 30 Tagen nach deren Zustellung zurückzugeben. Das Rückgaberecht wird durch die Rücksendung der Ware ausgeübt, wobei die Ware ungeöffnet und ungebraucht sein muss. Der Rücksendeauftrag muss über das Kundenkonto im Webshop angemeldet werden.
Produkte, die Schäubli Bot auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Software- und Hygieneartikel, Lebensmittel sowie geöffnete Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen. Kleidungsstücke und Textilien, welche nicht unter Hygieneartikel fallen, können nur dann retourniert werden, wenn die Originaletiketten noch befestigt sind und die Ware keine Gebrauchsspuren (z.B. Gerüche, Flecken oder sonstige Abnutzungen) aufweisen.
Die Ausübung des Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen zurückerstattet werden müssen.
Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto gutgeschrieben. Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der Ware. Schäubli Bot kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Für Retouren von fehlerhafter Ware verlangt Schäubli Bot, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Schäubli Bot zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird.
Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu verpacken. Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem Kunden verrechnet. Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren Transport der Ware. Der Gefahrenübergang an Schäubli Bot geht erst mit dem Eintreffen der Ware bei Schäubli Bot über.
Der Kunde hat bei Einsendung des zu reparierenden bzw. retournierenden Gerätes dafür Sorge zu tragen, dass die darauf befindlichen Daten gelöscht und durch Kopien gesichert sind, da die Daten bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Eine Haftung der Schäubli Bot für den Verlust der Daten, Zugriff Dritter oder ähnliches ist ausgeschlossen.
§9 Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar. Die zur Auswahl stehenden Zahlungsarten werden im Webshop publiziert. Schäubli Bot behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von Schäubli Bot zu machen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Schäubli Bot über den Betrag verfügen kann.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wodurch Schäubli Bot berechtigt ist, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist Schäubli Bot auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn Schäubli Bot Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist Schäubli Bot berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§10 Mahn- und Inkassogebühren
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt Schäubli Bot den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Schäubli Bot behält sich vor, Mahngebühren in der Höhe von CHF 20.– (exkl. MWST) für die ausgestellten Mahnungen zu verrechnen. Bei erfolglosen Mahnungen kann Schäubli Bot die Forderung an eine mit dem Inkasso beauftragten Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
§11 Versandkosten
Diese entfallen, wenn der Kunde die Waren an einer von Schäubli Bot betriebenen Abholstelle abholt.
§12 Versicherung/weitere Dienstleistungen Dritter/Gutscheine Dritter
Schäubli Bot kann im Sinne eines gebundenen Vermittlers gemäss Art. 43 Abs. 2 VAG i.V.m. Art. 183 Abs. 1 lit. a AVO Versicherungen für auf dem im Webshop von Schäubli Bot angebotene Waren an Kunden vermitteln («Versicherung»). Bei Abschluss einer Versicherung gelten die Vereinbarungen der zugestellten Police und die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) von Helvetic Warranty GmbH.
Wird über den Webshop von Schäubli Bot eine Dienstleistung (Montage, Etagenlieferung etc.) gebucht, welche von einem Drittanbieter durchgeführt wird, so entsteht der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Schäubli Bot lehnt jede Haftung ab.
Wird über den Webshop von Schäubli Bot ein Gutschein eines Drittunternehmens erworben, so entsteht der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter und es gelten die Bedingungen des Drittanbieters. Schäubli Bot lehnt jede Haftung ab.
§13 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Schäubli Bot, als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§14 Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. der Kunde darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Auf dem Webshop von Schäubli Bot verwendete Firmen, Marken, Markenzeichen, Handelsmarken, Bilder und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.
§15 Datenschutz
Schäubli Bot verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.
§16 Gerichtsstand
Bad Zurzach ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
§17 Schlussbestimmungen
Schäubli Bot behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.